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Hartmut Müller: Karl V. und die Kaiserdiplome von 1541

Als die Kurfürsten am 28.Juni 1519 Karl, den Sohn Herzog Philipps des Schönen von Burgund und der Johanna von Kastilien, als Karl V. zum deutschen König wählten, war dies der stadtbremischen Chronik keine Nachricht wert gewesen. Als Mitglied der Hanse galten die Interessen der Stadt eher den politischen Entwicklungen in Nordwesteuropa, als Landstadt des niedersächsischen Kreises den dynastischen Auseiandersetzungen im südlichen Niedersachsen. So berichtet Arndt Sparenberch zum Jahre 1519 nur von der Schlacht von Soltau, in der während der Hildesheimer Stiftsfehde zwischen den welfischen Häusern Lüneburg und Calenberg bzw.Wolfenbüttel 5000 Mann fielen und das Schlachtfeld deckten, die unterlegenen Brüder Herzog Heinrich von Braunschweig und Bischof Franz von Minden jedoch zu ihrem Bruder, dem Erzbischof Christoph von Bremen nach Rotenburg flohen.
Während Karl V. nach seiner Krönung zunächst daran ging, seine Herrschaft in Spanien, gegen Franz I.von Frankreich und in Oberitalien zu sichern, verlief das Leben in dem etwa 18.000 Einwohner großen Bremen fern der großen Politik im eher ruhigen Rahmen des vom politisch-gesellschaftlich Erreichten bestimmten hansischen Alltags. Die Stadt trieb weiterhin einen erfolgreichen Handel zwischen Brouage im Westen, den Ostseehäfen im Osten und Bergen im Norden. Traditionell wichtig und eng waren dabei die Beziehungen zu den Niederlanden . Der neue deutsche König aus dem Hause Habsburg berührte mit seiner Hegemonialpolitik im Süden und Westen Europas zunächst nur wenig die Interessen der Hansestadt an der Weser.
Erst die Auseinandersetzungen im Reich um Luther und die neue Religion sollten dies ändern. Mit den Predigten des Heinrich von Zütphen hatte die neue Lehre 1522 auch in Bremen Einzug gehalten. Als Erzbischof Christoph versuchte, gegen ihn einzuschreiten, hatte dies dem zunächst theologischen Streit eine politische Note gegeben. Rat und Bürgerschaft stellten sich selbstbewußt vor den bedrohten Augustinermönch. Der Erzbischof berief sich auf das Edikt von Worms, das 1521 Luther und seine neue Lehre in Acht und Bann getan hatte, und drohte mit der militärischen Besetzung der Stadt. Die Bürger schlossen die Tore und begannen in der Folge, die Stadtbefestigungen zu verbessern und auszubauen. In den Pfarrkirchen gingen immer mehr Menschen zur neuen Lehre über. Um 1528 wurde nur noch im erzbischöflichen Dom die katholische Messe gelesen. Von nun an ging es der Stadt in ihren Auseinandersetzungen mit dem Erzbischof stets um beides: die Verteidigung der neuen Lehre und die Verteidigung der bisherigen Freiheitsrechte gegenüber dem Landesherrn.
Im Reich war es Karl V. nach dem Wormser Edikt nicht gelungen, den Katholizismus gegen die neue Lehre Luthers durchzusetzen. Zwei Reichstage in Speyer waren ohne das erwünschte Ergebnis geblieben. 1529 hatten sich die evangelischen Stände in Speyer zur "Protestation" gegen die Durchführung des Wormser Edikts vereinigt. In Bremen, gegen dessen Abfall vom alten Glauben der Erzbischof inzwischen ein kaiserliches Mandat des Reichskammergerichts erwirkt hatte, versuchte man nun, Anschluß an den evangelischen Bund zu gewinnen. Die Schwierigkeit der Stadt bestand darin, daß die bisherigen Reichstagsbeschlüsse nur den Reichsständen eine gewisse Selbstentscheidung in der Frage der Religionsausübung zugebilligt hatte, nicht aber den Landständen. Bremen aber war ein Landstand des Erzstifts, dessen Landesherr immer noch ein eifriger Verfechter der alten Kirche war. Vor dem Reichskammergericht reichte Bremen eine Gegenklage gegen den Erzbischof ein und bat das Reichsregiment, die Stadt "von dem tirannischen und unkristlichen gewalt des Erzbischoven" und damit aus dem Gebiet des Erzstifts herauszulösen und direkt dem Schutz des Reiches zu unterstellen. Zwar wurde der Erzbischof 1530 durch ein kaiserliches Mandat verpflichtet, Frieden mit der Stadt Bremen zu halten, die Reichsstandsfrage aber blieb unerörtert.
Als auch der Reichstag von Augsburg 1530 in Unfrieden und mit dem Auszug der Protestanten endete, schlossen sich am 27. Februar 1531 im thüringischen Schmalkalden protestantische Fürsten und Städte, unter ihnen auch Bremen, gegen die Religionspolitik Karls V. und zur Verteidigung ihres evangelischen Glaubens zum Schmalkaldischen Bund zusammen.
Die drohende Türkengefahr im Südosten des Reiches führt jedoch 1532 zunächst zum Nürnberger Religionsfrieden und damit zur Vertagung der Entscheidung in der Religionsfrage. Karl V. wandte sich erneut dem Mittelmeer zu, zog 1535 gegen die muslimischen Korsaren in Nordafrika und eroberte Tunis. Auch die kriegerischen Auseinandersetzungen mit Franz I. um Oberitalien nahm er wieder auf, schloß aber 1538 zu Nizza einen zehnjährigen Waffenstillstand zwischen Frankreich und Habsburg, der ihm den Rücken für ein Vorgehen gegen die Protestanten in Deutschland frei machte. Im gleichen Jahr kam es zur Bildung eines Bundes katholischer Reichsstände in Nürnberg.
Die politische Situation in den dreißiger Jahren war im weiteren Umfeld Bremens alles andere als ruhig und sicher. In Münster unterwarf der katholische Bischof die Wiedertäuferbewegung mit Gewalt. Militärische Auseinandersetzungen zwischen ihm und den Grafen von Oldenburg reichten bis vor die Tore der Stadt. 1534 beantragte Erzbischof Christoph die Unterschutzstellung des Erzstiftes unter die direkte Schutzherrschaft Karls V. Zwei Jahre später bestellte dieser den Herzog Heinrich den Jüngeren von Braunschweig, einen Bruder des Erzbischofs, zum "Konservator, Exekutor und Schirmherrn" der Stifte Bremen und Verden, und dies mit dem erklärten Ziel, diese "bei Gehorsam der alten wahren christlichen Kirche" zu halten. 1539 sammelte sich bei Hoya und im Erzstift ein kaiserliches Heer, mit dem Herzog Heinrich die Stadt zu überfallen drohte. Der Plan wurde jedoch verraten, und große Teile des Heeres liefen zur protestantischen Seite über. Der am 19. April 1539 zu Frankfurt zwischen dem Kaiser und den Protestanten geschlossene "Anstand" rettete die Situation und die Stadt Bremen. Unter Anerkennung des militärischen und konfessionellen Status quo vertagten sich Kaiser und Schmalkalden auf Religionsgespräche im Sommer des gleichen Jahres in Worms. Die kaiserlichen Truppen und Landsknechte liefen auseinander.
Um die gleiche Zeit eskalierten die bereits seit langem schwelenden Feindseligkeiten zwischen der Stadt Bremen und dem ostfriesischen Häuptling Balthasar von Esens zum offenen militärischen Konflikt. Als Balthasar 1539 zehn Bremer Schiffe in der Wesermündung kaperte und dabei offensichtlich die stille Unterstützung durch die katholische Partei des Erzbischofs und seines Bruders, des Herzogs Heinrich von Braunschweig, fand, rüstete der Bremer Rat seinerseits Kriegsschiffe aus, und an der friesischen Küste begann ein bald unübersichtlicher Raubkrieg. Die Bremer kaperten zwei Schiffe Balthasars und nahmen ihre Mannschaft gefangen. Trotz mancher diplomatischer Proteste machte man ihnen unter dem Rathausbogen den Prozeß: am 3. Oktober 1539 rollten ihre Köpfe. Als Balthasar daraufhin drei gefangene Bremer Bürger ohne Prozeß ermorden ließ und die Vollziehung der über ihn durch die Regentin der Niederlande verhängten Reichsacht nicht vorankam, beschloß die Stadt, dem Streit ein Ende zu machen. Im Juli 1540 erschien ein Bremer Heer vor Esens, am 8. Oktober begann die Beschießung der kleinen Residenzstadt. Da starb überraschend Balthasar. Das siegreiche Bremen zog die Besitzungen des Junkers, Wittmund und Esens, ein und überließ sie gegen die gewaltige Entschädigung von 60000 Goldgulden, innerhalb von fünf Jahren zu zahlen, als bremisches Lehen an Balthasars Schwester Anna von Rietberg und deren 15jährigen Sohn. Da die somit erworbene Lehnshoheit über das Harlinger Land jedoch vom Kaiser bestätigt werden mußte, wandte sich die Aufmerksamkeit des Rats und der Stadt erneut Karl V. zu.
Im Reich war man um Versöhnung der zerstrittenen Religionsparteien bemüht. Karl und sein Bruder Ferdinand brauchten die Protestanten gegen die Türken, die 1529 erstmals Wien bedroht und sich in den Besitz großer Teile Ungarns gesetzt hatten. Wenn sie nur Türkenhilfe gewährten und Frieden hielten, war der Kaiser zu religionspolitischen Zugeständnissen bereit. Karl V. lud 1540 Vertreter der alten und der neuen Lehre zu Religionsgesprächen, die im Juni in der Reichsstadt Hagenau begannen und im Herbst nach Worms verlegt wurden. In Schmalkalden hatten sich die protestantischen Fürsten und Städte vorher über ihre politischen und theologischen Vertreter abgestimmt. Bürgermeister Arent Esich sowie die beiden Ratsherren Johann Havemann und Heinrich Trupe waren hierzu von Bremen nach Thüringen gesandt worden. Zur Bremer Delegation, die sich neun Wochen in Schmalkalden aufgehalten hatte, gehörte auch Johannes Timann aus Amsterdam, derzeit Pastor zu St.Martini, Verfasser der bremischen Kirchenordnung von 1534 und neben Jakob Probst Haupt der streng lutherischen Partei in Bremen. Der Schmalkaldische Bund hatte Bremen zur Teilnahme an den kommenden Religionsgesprächen mit der katholischen Partei aufgefordert. Eine der elf den Protestanten zuerkannten Stimmen sollten die Abgesandten des Bremer Rats in Worms führen. Am 20. Oktober 1540 machten sich Ratmann Daniel van Büren und Johannes Timann, genannt Amsterdam, mit einer Kutsche -"up eynem Wagen gefaren"- auf zum Rhein. Am 20. November begannen die Religionsgespräche in Worms, doch kamen die Parteien in wochenlangen Streitereien über die Modalitäten der Verhandlungen kaum einmal zur Diskussion der eigentlichen anstehenden inhaltlichen Fragen. Um den Einigungsversuch nicht schon im ersten Anlauf scheitern zu lassen, brach der Kaiser die Gespräche ab und ließ zu ihrer Fortsetzung einen allgemeinen Reichtag ausschreiben, den er für den 6. Januar 1541 nach Regensburg berief. Zwar wurde auch im Januar 1541 noch in Worms verhandelt, doch verloren die Parteien ganz offensichtlich Interesse und Lust am Gespräch. Daniel van Bürens Tagebuch aus Worms bricht am 2. Januar ab, Ende des Monats wird er wieder nach Bremen zurückgekehrt sein.
In Bremen beschloß der Rat, die Fortsetzung der Religionsgespräche in Regensburg, an denen erneut Johannes Timann als Delegierter Bremens und des Schmalkaldischen Bundes teilnehmen sollte, mit eigenen Gesandten zur Klärung und Erledigung offener politischer Fragen beim Kaiser zu nutzen. Klärungsbedürftig war weiterhin in hohem Maße das gestörte Verhältnis der Stadt zum Erzbischof, und dann gab es ja auch noch als Erbe aus der Fehde mit dem Junker Balthasar von Esens die strittige Frage der Lehnshoheit der Stadt über das Harlinger Land. Auf dem Reichstag hatte Bremen eigentlich nichts zu suchen, fehltem ihm als Landstadt des Erzstifts doch Sitz und Stimme. Doch wenn man schon einmal in Regensburg war, würde sich bestimmt die eine oder andere Gelegenheit bieten, im persönlichen Umfeld des Kaisers tätig zu werden. Auch der zum Reichstag geladene Erzbischof Christoph würde sicherlich keine Möglichkeit auslassen, erneut -wie schon 1532 an gleicher Stelle- gegen die Stadt zu agieren. Die politische Konstellation im Reich schien den verantwortlichen Herren im Rat günstig: im Osten drohte ein neuer Krieg gegen die Türken, im Westen wurde das Verhältnis zu Frankreich immer gespannter und im Mittelmeer plante der Kaiser ein neues Unternehmen gegen die Raubstaaten in Nordafrika. Karl V. brauchte Frieden im Reich, und da würde er vielleicht auch zu Konzessionen gegenüber den Schmalkalden und Bremen bereit sein. Geld für die Verhandlungen stand aus der ersten Rate der Esenschen Kriegsentschädigung bereit. Und Geld, viel Geld würde man für die Verhandlungen mit den kaiserlichen Räten und Kammern brauchen, darüber war man sich an der Weser im Klaren.
"Item des negesten dages nha Reminiscere ist Her Dyrick Vassmer, Borgermeister vann Bremen, mit 10 perdenn nha Regensborch up den groten Rykesdaeg geredenn, up welckenem Rikesdach de Keyser Carolus V. sulvest in egener personenn erschenen is" berichtet Arndt Sparenberch in seiner Bremer Chronik zum Jahre 1541. Die weite Reise zum Reichstag werden die beiden nicht mehr ganz jungen Männer am 14. März mit dem Reisewagen angetreten sein. In Hannover bereits mußten sie zwei neue Pferde kaufen. Dann dürfte sie die Fahrt über die alten Fernhandelsstraßen über Einbeck und Mühlhausen nach Erfurt und von da aus weiter über die alte Reichsstadt Nürnberg an die Donau geführt haben. Rund zehn Tage werden sie unterwegs gewesen sein. Um den 24. März herum dürften sie in Regensburg angekommen sein und die Herberge bezogen haben, die der Ratsdiener Hans Puzbach, der Bremen einen Tag vor ihnen zu Pferd verlassen hatte, für sie besorgt hatte. Am 15. März hatte der Rat auch seinen Boten Hinrich mit elf Mark Tagegeld auf den Weg geschickt und ihn damit beauftragt, zunächst Botschaft nach Wittenberg zu den protestantischen Delegierten Philipp Melanthon und Kaspar Crutziger zu bringen und dann weiter zum Reichstag zu reiten.
Eine Woche nach Diedrich Vasmer und Johann Havemann traf nach dreitägiger Reise mit einem Aufenthalt in Nürnberg aus Worms kommend auch Johannes Timan in Regensburg ein, so daß nunmehr die kleine Bremer Delegation komplett war.
Bürgermeister Diedrich Vasmer war ein erfahrener Politiker. Wann er geboren wurde, wissen wir nicht. 1532 hatte ihn die Kaufmannschaft als Eltermann ins Collegium Seniorum gewählt. Als sein Vater 1536 starb war er diesem als Ratmann im Bremer Rathaus gefolgt. Die Stadt vertrat er 1537 auf dem Bündnistag der Protestanten in Schmalkalden, ein Jahr später nahm er an den Friedensgesprächen zwischen dem Bischof von Münster und den Grafen von Oldenburg in Wildeshausen teil. Im gleichen Jahr noch wurde er Bürgermeister und übte dieses Amt bis zu seinem Tode am 18. Januar 1549 in Bremen aus.
Auch Johann Havemann stammte aus altem, im Landgebiet begüterten Bremer Ratsgeschlecht. 1524 war er Ratmann und ein Jahr später Eltermann geworden. In Horn besaß er, der von seiner Ehefrau Gesche sechs Kinder hatte, ein großes Vorwerk mit Ländereien, in der Obernstraße ein Stadthaus. Auch er hatte den Rat bereits früher in Verhandlungen mit den Schmalkalden vertreten, war also ebenfalls kein Neuling mehr auf dem diplomatischen Parkett. 1542 sollte er erster Richter am neuen Nieder- und Gastgericht werden. 1547 wählte ihn der Rat zum Bürgermeister. Er starb im April 1560.
In Regensburg war der Kaiser noch vor den meisten Reichsständen am 23. Februar eingetroffen. Erst am 5. April konnte der Reichstag eröffnet werden. Während sich Johannes Timann sofort in die beginnenden Religionsgespräche verwickelt sah, sahen sich die beiden Bremer Ratsgesandten mit einer erneuten Eingabe Erzbischofs Christoph gegen die Stadt konfrontiert, in der dieser am 18. März die Abschaffung des katholischen Glaubens durch den Rat beklagte und vom Kaiser die Aufhebung aller städtischen Privilegien gefordert hatte, für sich aber das Recht des Burgenbaus an der Weser und der Erhebung eines Land- und Wasserzolls. Am 9. April hatte sich der Rat in einem Schreiben an den Kaiser gerechfertigt, alle Streitfragen mit dem Erzbischof seien doch 1534 beigelegt worden, auch in Bremen werde das Wort Gottes verkündet, und im übrigen habe der Kaiser selbst die Klärung der Religionsfrage auf ein noch ausstehendes Konzil vertagt.
Der Angriff des Erzbischofs auf die Stadt gab dieser nun verstärkten Anlaß, sich über die Regelung der Harlinger Lehnshoheit hinaus beim Kaiser um eine generelle Absicherung der städtischen Rechte gegenüber dem Landesherrn zu bemühen.
Die Ausgangslage hierzu war nicht ungünstig war doch der Kaiser aus innen- wie außenpolitischen Gründen auf einen Ausgleich mit den protestantischen Reichsständen bedacht. Offensichtlich waren auch weder Ansehen noch Einfluß Erzbischofs Christoph am kaiserlichen Hofe sonderlich groß. Und die Bremer hatten für die anstehenden Verhandlungen Geld mitgebracht. Bereits bei ihrer Reise nach Regensburg hatten Diedrich Vasmer und Johann Havemann über 1000 Mark Bremer Silber mit sich geführt, und am 26. April sandte der Rat ihnen durch seinen Boten Hans Korten 850 Mark Silber hinterher.
In Regensburg werden die Bremer Gesandten mit dem Kaiser selbst nicht gesprochen haben. Hin und wieder sahen sie ihn in der Nähe vorbeigehen oder -reiten, "im schlichten Kleide und fast bescheiden". Für den Bremer Johannes Timann hatte des Herrschers Gesicht nichts "Ansprechendes", die Symphatien der Protestanten lagen nun eben nicht gerade auf Seiten Karls V.
Entscheidender Verhandlungspartner der Bremer dürfte der kaiserliche Reichsvizekanzler Jean Naves de Messancy gewesen sein. Naves vertrat wie jetzt auch andere Berater am Kaiserhofe die Konzeption, gegen die protestantischen Reichsstände nicht mit Gewalt vorzugehen, sondern den Schmalkaldischen Bund eher von innen her zu sprengen. Über die Verhandlungen Diedrich Vasmers und Johann Havemanns in Regensburg liegen leider weder Berichte noch Korrespondenzen vor. Sicherlich werden mit den Ratsboten, von denen wir wissen, daß sie regelmäßig zwischen Bremen und Regensburg hin und her gereist waren, auch politische Korrespondenzen ausgetauscht worden sein, doch sind diese wohl später verloren gegangen.
Das erste, was die bremischen Gesandten erreichten, war zunächst die kaiserliche Bestätigung des Vertrags vom 1. Dezember 1540, wodurch die Herrschaften Esens, Stedesdorf und Witmund nach der Niederlage des Junkers Balthasar in die Lehnsherrschaft der Stadt Bremen übergegangen waren. Am 10. Mai 1541 bestätigte Karl V. ihnen die damals erworbene Lehnshoheit.
Vierzehn Tage später folgte im feierlichen Diplom und wegen seiner Bedeutung wohl in doppelter Ausfertigung die kaiserliche Bestätigung aller Freiheiten, Privilegien, Rechte und Gewohnheiten, die die Stadt Bremen von früheren römischen Kaisern und Königen sowie von anderen Fürsten und Herren erhalten hatte sowie die Sicherung ihrer althergebrachten Gewohnheitsrechte. Karl V. tritt dem Empfänger der Urkunde und "allermenighlich" mit seiner ganzen kaiserlichen Herrschaft entgegen. Lang ist die Aufzählung aller Besitzungen, Herrschaften und Titel, beginnend mit dem "Wir Karl der Funfft von gots gnaden Romischer Kaiser" und endend mit dem Herrn zu Tripoli und Mecheln. Verstöße gegen das von ihm der Stadt Bremen bestätigte alte Recht stellt er unter die Strafe von "funfftzig Markg lötigs goldes". Karl unterzeichnet das Diplom mit eigener Hand und läßt es "mit unserm kaiserlichen anhangendem Insigel" an schwarz-goldenen Schnüren bekräftigen. Am linken unteren Rand findet sich der Sichtvermerk des Reichsvizekanzlers Jean Naves: v(idi)t Naves. Das Diplom stammt aus der Feder des kaiserlichen Sekretärs H. Oldenburger, dessen Name Sich am rechten unteren Rand der Urkunde findet. "Ad mandatum Caesareae et Catholicae Majestatis proprium", auf eigenen Befehl der Kaiserlichen und Katholischen Majestät hat er sie ausgefertigt.
Am gleichen 24. Mai erteilte Karl V. dem Rat im sogenannten Münzprivileg das Recht, künftig aus eigener Gewalt Münzen prägen zu dürfen.
Schon lange hatte sich der Bremer Rat über die Münzverschlechterungen in Nordwestdeutschland, die den Handel der Stadt immer wieder gestört hatten, beklagt, dagegen selbst aber nichts unternehmen können. Das Recht, Münzen zu schlagen oder zu prägen, die Münzhoheit, lag beim Kaiser, von ihm hatte es der Erzbischof als Landesherr verliehen bekommen. Hin und wieder hatte dieser seine Münzhoheit an die Stadt Bremen verpfändet, hatte es in der städtischen Münze geprägtes Geld gegeben. Der Pfandbesitz war jedoch an den Erzbischof zurückgegeben worden. Jetzt war die Stadt selber Münzherrin - eine "Münzstadt"-, konnte Wert und Umfang der eigenen Zahlungsmittel nach der Reichsordnung bestimmen, "damit der gemeine Manne bestehen, und dadurch nicht betrogen, sondern gefördert werde", wie es im Münzprivileg Karls V. heißt.
Ende Mai scheint erstmal eine Verhandlungspause in Regensburg eingetreten zu sein. Aus Bremen wurde Geld nachgesandt. Der Ratsdiener Christoph brachte Ende Juni rund 1600 Mark Bremer Silber nach Regensburg. Hier mußten die Bremer Gesandten zusätzliches Geld aufnehmen, einmal 200 Taler und von einem Herman Romer nochmals 300 Taler mit einem Wert von 459 Mark Bremer Silber und 12 Groten.
Nicht nur Geld und Ratsschreiben werden die Ratsboten von Bremen nach Regensburg gebracht haben, sondern auch private Post von zu hause. Briefe wechseln zwischen Johann Havemann und seiner Frau Gesche. Gesche Havemann schreibt zwischen dem 14. April und dem 25. Juni mehrmals an "Myn leve herre Johann Havemann", der in dieser Zeit auch Post von seinen beiden Söhnen Johann und Christian aus Wittenberg erhält und diese auch erwidert hat. Vor seiner Abreise nach Regensburg hat Johann Havemann mit seiner Frau die Bewirtschaftung des Vorwerks und die Sorge für die Kinder genau besprochen und er gibt ihr auch diesbezüglich Anweisungen aus Regensburg. Gesche berichtet, wie sie diese ausgeführt hat -"alse gy my bepfohlen hebben" - und daß "yck noch sunth unde wol tho passe byn sampt al unsen husgesynne". Sie verhandelt mit den Handwerkern beim Umbau des Hofes, kauft mehrere Ochsen und kümmert sich um die Rückzahlung einer Anleihe Johann Havemanns an den Rat. Insbesonders informiert sie ihren Mann über ihre beiden Söhne Johann und Christian, die Mitte April nach Wittenberg zum Studium abgereist sind und "dath unse sons Johann und Karsten tho Wittenberch by Doctor Kruzygers vruwen yn den Herberge geraten synn". Es ist jener Doktor Kaspar Crutziger, der sich als einer der theologischen Führer der Schmalkalden zur gleichen Zeit mit Johann Havemann in Regensburg aufhält. Gesche Havemann bittet ihren Mann, auf der Rückreise von Regensburg "gy wolden unsen beyden Kynderen to sprecken, alse tho Wyttenborch", d.h. ihre Söhne in Wittenberg zu besuchen. Ihre Briefe schließt sie zusammen mit ihrer Tochter Lucke mit "Vele hundert dusent guder nacht, geschreven myt hast".
Anfang Juli werden die bremischen Gesandten erneut mit Privilegienanträgen an die kaiserliche Kanzlei herangetreten sein. Genügend Geld zur Unterstützung der Verhandlungen war wieder vorhanden und Geld war etwas, was man in der kaiserlichen Verwaltung nie genug haben konnte. Genehmigungen und Privilegien ließen erneut nicht lange auf sich warten.
Am 15. Juli bestätigte Karl V. die angeblich schon Jahrhunderte bestehende alte Ratsverfassung der Stadt und zugleich dessen Herrschaft über die vier Gohe, über Walle, Gröpelingen, Neuenkirchen, Blumenthal, Bederkesa und Lehe sowie die Zölle in Burg und am Warturm. Wer sich gegen die Herrschaft des Rats auflehnte, sollte im ganzen Reiche friedlos gehalten werden.
Am selben Tag folgten zwei weitere Privilegien. Zunächst erteilte der Kaiser dem Rat das Recht, in der Stadt ein aus drei Personen bestehendes Niedergericht für Streitfälle bis zu einem Wert von 200 Goldgulden einzusetzen und bestimmte in einem weiteren Diplom, daß eine Appellation bei Ratsurteilen an das Reichskammergericht des Kaisers nur in Streitfällen über 600 Goldgulden gestattet sein sollte; "ius de non appellando" eine Rechtssprechung allein aus der Hoheit des Rats. 450 Goldgulden würde sich Bremen allein dies letztere Privileg kosten lassen. Es sollte zur Grundlage des bremischen Gerichtsaufbaus werden. Vom folgenden Jahr an gab es in Bremen nunmehr das neue Niedergericht und das Obergericht des Rats. Beide Privilegien beendeten die alte erzbischöfliche Gerichtsbarkeit in der Stadt. Dem Vogt blieb nur noch die Hegung des Hals- und Blutgerichts sowie die Rechtsprechung über die Einwohner der erzbischöflichen Domenklave.
Am 20. Juli, die politischen wie die religiösen Gespräche auf dem Reichstag waren längst in eine Sackgasse geraten, erfolgte eine weitere Privilegierung durch den Kaiser. Jetzt ging es um Bremens Lebensader, die Weser. Ihre Beherrschung war schon seit langem wesentlicher Bestandteil bremischer Politik gewesen. Große Teile des Fern- und Binnenhandels der Stadt wurden stromauf- wie -abwärts auf ihr abgewickelt. Störung der Weserschiffahrt bedeutete Beeinträchtigung des Außenhandels und damit Schwächung der Wirtschaftskraft. Der Rechts- und Verkehrssicherheit auf dem Strom hatte vielerlei gegolten: Verträge mit den friesischen Anrainern, die Anlage von Burgen an der Unterweser sowie eine Politik, die auf die Schaffung eines geschlossenen bremischen Territoriums an der Wesermündung ausgerichtet gewesen war. Diese war letztlich am Erstarken der landesherrlichen Territorien und Herrschaften links und rechts der Weser gescheitert.. Von nun an würde es nur noch um die Herrschaft auf dem Strome selbst gehen. Das war die historische Erfahrung, die der Rat aus den langen Auseinandersetzungen im Unterweserraum mit Graf Gerd von Oldenburg (1448-1482), mit dem herzoglichen Hause Sachsen-Lauenburg ( 1481-1518) und zuletzt mit Junker Balthasar von Esens hatte ziehen müssen.
Die großen Ströme galten als "Straßen des Reichs" als exterritorial. Stromhoheitliche Rechte konnten nur durch ausdrückliche Verleihungen durch den König oder den Kaiser auf einzelne Territorialherrschaften übergehen. Bremen war im Verlauf der Jahrhunderte zur tatsächlichen Herrin auf der Weser zwischen Hoya und der See geworden. Da es keine wirkliche königliche oder kaiserliche Privilegierung dieser Hoheit vorweisen konnte, hatte der Rat bislang auf eine angebliche Urkunde Kaiser Heinrich V. zurückgegriffen, mit der dieser im Jahre 1111 der Stadt Bremen die Hoheit auf der Weser verliehen haben sollte, die aber in Wirklichkeit erst im ersten Viertel des 15. Jahrhunderts zur Untermauerung bremischer Herrschaftsansprüche in der Ratskanzlei gefälscht worden war. Und da ging es ja auch noch um die Fischereirechte auf Weser, Ochtum und Hunte, die in letzter Zeit immer wieder zu Streitereien mit den Grafen von Oldenburg und Delmenhorst geführt hatten.
"Wir Karl der Funfft, von gots gnaden Romischer Kayser...bekennen offentlich mit diesem brief und thuen kundt allermenigelich"; der Kaiser bestätigt Bürgermeister und Rat der Stadt Bremen Herrschaft und Rechtsprechung auf der Weser, von Bremen bis zum Meer: "das sy auf dem straum der Weser von und under der stat Bremen an bis in die saltzen sehe an baiden ufern oder seiten des wasserstraumbs alle oberkait, recht, gerechtigkait, jurisdiction, gepott und verpott haben und uben". Niemand soll Bremens Schiffer und Kaufleute auf Weser und Aller bis Minden oder Celle behindern, auch sollen keine neuen Zölle erhoben werden. Künftig soll Bremen das Recht besitzen, Seeräuber zu Wasser und zu Land zu verfolgen und zu richten, Seetonnen und Baken in der Unterweser zu setzen und dafür wie von Alters her die herkömmlichen Abgaben zu erheben. Hinsichtlich der Ausübung der Fischereirechte auf der Weser hatte der Rat den Kaiser gebeten, "die vischerey in den gemelten wasserstraumen und derselben ufern baiderseits mitsambt aller notturfft, darzu gehorig, zu haben und zu uben wie von alters herkomen und wy des in geprauch sein" zu bestätigen, und Karl V war auch hier den Bitten der Bremer gefolgt, hatte bestätigt, besiegelt und unterschrieben. Einhundert rheinische Goldgulden würde sich der Rat das Schiffahrts-und Fischereiprivileg kosten lassen müssen, "Taxa floren(orum) Rhenensium centu(m)" steht auf der Rückseite der Urkunde zu lesen.
Und noch ein Privileg brachten die Bremer kurz vor Abschluß des Reichstags unter Dach und Fach. Am 27. Juli bestätigte Karl V. der Stadt das Stapelrecht auf alle Arten von Getreide -"Korn, Rockhen, Maltz, Gersten, Habern, Mel noch ainich andere getraidt"-, Wein und Bier. Das Stapelrecht zwang jeden Kaufmann, der Waren mit sich führte, diese in der Stadt eine Zeitlang zum Verkauf anzubieten. Verbunden war mit dem Stapelrecht auch ein Vorkaufsrecht für die Bürger. So bestimmte es auch der Kaiser für die Bremer: kein Getreide, Mehl, Wein oder Bier "vor die Stat Bremen oder durch ire gepiet auf oder abhin beyfuern, sondern solches alles in der Stat Bremen vertreiben und verkauffen soll".
Zur Bezahlung der letzten kaiserlichen Privilegien hatte der Rat am 25. Juli, "des sondags an Jacobi unsen heren", seinen Boten Heinrich mit 637 Mark bremischen Silbers nach Regensburg gesandt. Doch als dieser zehn Tage später an der Donau eintraf, war der Reichstag beendet, hatte sich der Kaiser bereits auf den Weg nach Oberitalien gemacht, um über Spanien gegen die muslimischen Korsaren in Algier vorzugehen.
Der Reichstag zu Regensburg war am 29. Juli aus kaiserlicher wie aus protestantischer Sicht im wesentlichen erfolglos zu Ende gegangen. Der Abschied der Schmalkaldener Bundesverwandten, den am 1. August auch die beiden Bremer Gesandten Vasmer und Havemann unterzeichnet hatten, setzte auf weitere Verhandlungen mit dem Kaiser und ließ sie nicht ohne Hoffnung auf einen beständigen Frieden nach hause zurückkehren.
"Im selvenn Jahre, des negesten Donnersdages nha Marien Hemmelfarth, is her Dyrick Vassmer Borgermeister wedder tho Bremen vann Regensborch van dem Rykesdage gekamen, mith eme Her Johann Havemann und Her Dyrick vann Mandelsloe, mith 14 perden, mith Nyen privilegienn und Rechtigkeit" berichtet die Chronik des Arndt Sparenberch zum 18. August 1541. Im Gepäck führten sie allerdings nur die ersten drei der insgesamt sieben der Stadt verliehenen kaiserlichen Privilegien mit. Zur Ausfertigung der übrigen vier waren die notwendigen Gelder zu spät in Regensburg eingetroffen. Ohne Kanzleigebühren keine Urkunde, hier waren die kaiserlichen Beamten hart geblieben. Gegen eine ordentliche Bezahlung würde der Rat sie später ausgehändigt bekommen. So "brachte Hynrich dusse vorstehen 400 golden", die er nach Regensburg gebracht hatte, "wedder".
"Up deme vorgeschrevenen Rykesdage syn vele tunnen goldes vortereth und nicht egentlikes beslatenn" fasst der Bremer Chronist Arndt Sparenberch die Ergebnisse des Regensburger Reichstags zusammen. Das mag für die zentralen politischen und religiösen Probleme des Reichs gelten, für Bremen sah die Bilanz jedoch grundsätzlich positiver aus. Aber noch hatte der Rat nicht alle sieben Kaiserdiplome in der Hand.
Die kaiserliche Kanzlei wird mit dem Kaiser von Regensburg aus nach Italien und Spanien weitergezogen sein. Die vier noch nicht ausgehändigten Bremer Diplome kamen nach Köln. Warum gerade nach Köln, kann nicht gesagt werden. Der Kölner Erzbischof gehörte wie die Stadt zur katholischen Partei im Reich, auf der anderen Seite bestanden alte hansische Beziehungen zwischen den beiden Hansestädten Köln und Bremen, vielleicht eine Vertrauensbasis für die Aufbewahrung und spätere Aushändigung der wichtigen Rechtstitel. Am 7. April 1542, "des Vrydags vor paschen", machte sich der Bremer Ratsbote Hinrich Koster auf den Weg nach Köln, "ume de privilegien to holen". Der Rat gab ihm 1205 Mark Bremer Silber mit, rund 717 Goldgulden für Herrn Doktor Szynert in Köln zur Bezahlung der Kosten für die auszuhändigenden Privilegien, der Rest würde für Botenlohn und andere Unkosten draufgehen. In Köln ließ Hinrich Koster aus Sicherheitsgründen Kopien der Kaiserdiplome anfertigen und diese bestätigen. Noch einmal fielen 18 Taler "vor duplikaten to maken" und 56 Gulden "zu de Kanzleien" an. Anfang Mai dürfte Hinrich Koster wieder zurück in Bremen gewesen sein.
Und nun schritt der Rat zu einer Machtdemonstration sondergleichen, einer politischen Geste, nach Außen wie nach Innen gleichermaßen gerichtet. Am 16. Mai berief er die gesamte Bürgerschaft auf das obere Rathaus und präsentierte ihr stolz die sieben vom Kaiser erhaltenen feierlichen Diplome: "Anno 1542 des dingstedages vor der Hemmelfarth Christi synn tho Bremen up dem Radehuise vor der gantzen gemeente vann Erbarnn Rade vorkundigeth soeven vorschedenn privilegienn der Stadt Bremen vann Keyser Carolo 5 gegeven". Von den rund 7000 Mark Bremer Silber, die die Urkunden die Stadt gekostet haben dürften, wird dabei weniger die Rede gewesen sein. In langer Schlange werden die Bremer und Bremerinnen an den Kaiserdiplomen vorbeigezogen sein, werden gestaunt haben, sich Inhalte und Bedeutung der Urkunden erklärt haben lassen. Als es spät wurde und die Menge sich wieder verlaufen hatte, wurden die Diplome Karls V. aus dem Rathaus hinaus und hinüber in den Nordturm der Kirche Unser Lieben Frauen gebracht, in dem sich seit altersher die Tresekammer der Stadt, das Urkundenarchiv des Rats, befand.
Nun verfügte die Stadt über ein Potential kaiserlicher Rechtstitel zur Sicherung ihrer Herrschaft, wie sie sie bis dahin zu keiner Zeit besessen hatte. Aber erst die Zukunft mußte zeigen, was sie im politischen Alltagsgeschäft wert sein würden.
Noch im gleichen Jahre 1542 wurde am 26. September, "negesten Dingstedages vor Michaelis dage", zunächst das kaiserliche Niedergericht eingerichtet, "ock die personenn erwehlet, deme Richte wer tho staende, als Her Johann Havemann Richteher und twe bysittere, nomptlick Her Daniel van Bueren Rathman unnd Mester Marten Secretarius". Dann ging man daran, so wie es das Privileg Karls V. ermöglichte, eigene Münzen zu prägen: "und hefft dho de Stadt Bremen nie Munthe uthgaeven laten, dorth erenn Munthemester, Mester Dyrick, alse goltgulden, daler, veerfoldige grothe, stucke vann twen grothen, ok van enem groten und halven groten, ock Bremer swaer". Erzbischof Christoph protestierte gegen diese wie er meinte Beeinträchtigung seiner Rechte als Landesherrn und nun sollte sich zeigen, wie viel wert die Privilegien wirklich waren. Zunächst hatte der Erzbischof durch die Vertreibung seines Bruders, Herzogs Heinrich d.Jg.von Braunschweig, durch den Schmalkaldischen Bund aus seinen Landen einen schweren Rückschlag erlitten. Im Reich blies den Protestanten aber spätestens nach dem Sieg des Kaisers über den Herzog von Kleve im Jahre 1543 der Wind ins Gesicht. Und nach dem Herausbrechen des Landgrafen Philipp von Hessen und des Kurfürsten Moritz von Sachsen aus dem Schmalkaldischen Bund glaubte der Kaiser in seiner Politik keine Rücksicht mehr auf die kleineren protestantischen Stände wie die Landstadt Bremen nehmen zu müssen. Auch ein Wort des Kaisers ist nur so viel wert, wie es der Politik des Kaisers nutzt. Das mußte der Bremer Rat bald zur Kenntnis nehmen. Auf dem Reichstag zu Speyer widerrief Karl V. am 10. März 1544 in seiner "Declaratio über der Stadt Bremen erhaltene Privilegia" zwar nicht die sieben 1541 der Stadt ausgestellten Privilegien, erklärte aber, daß es nicht sein "Wille und Gemüth" gewesen sei, "daß dieselben gemeldtes Ertzbischoffs und des Stiffts Bremen Freyheiten und Gerechtigkeiten zu einigen Nachtheil gereichen und gebrauchet werden sollen". Allein war der Erzbischof aber auch jetzt nicht stark genug, seine Rechtsansprüche gegen die Stadt durchzusetzen. Der Rat traute jedoch dem Frieden nicht und begann die Befestigungen der Stadt zu verbessern. Nicht zu Unrecht; Ende 1545 wurde deutlich, daß Karl V. nunmehr entschlossen war, nach Beendigung des Krieges mit Frankreich und dem Abschluß des Friedens von Crépy, gegen die Protestanten im Reich militärisch vorzugehen. 1546 begann der Krieg. Der Kaiser versuchte zunächst über seine Schwester und Regentin der Niederlande Bremen zur Neutralität zu überreden. Der Rat erklärte aber, die Stadt stehe, auch wenn sie grundsätzlich gegen einen Krieg sei, treu zum Schmalkaldischen Bund. Die bremischen Schiffe wurden auf die Weser zurückgerufen und die Stadt bereitete sich auf eine Belagerung vor. Am 19. Februar 1547 erschien das kaiserliche Heer vor den Mauern der Stadt. Bis zum 22. Mai verteidigte sich Bremen mit Erfolg, dann zog das kaiserliche Heer nach Süden ab. Inzwischen hatte sich im Hannoverschen ein protestantisches Ersatzheer gesammelt, das plündernd durch die Lande des Herzogs Erich von Calenberg zog, der mit seinen Truppen vor Bremen lag. Bei Drakenburg an der Weser stießen am 23. Mai die beiden Heere aufeinander. Die Schlacht endete mit einem Sieg der Protestanten. Die Bremer, die an der Schlacht selbst nicht teilgenommen hatten, feierten ihre Befreiung Pfingstsonntag im Schütting am Markt. Doch so ruhmreich der Sieg der protestantischen Seite war und so wichtig für die Stadt Bremen, so wenig bedeutete er im großen Ringen zwischen den beiden Religionsparteien. 1548 begann der Schmalkaldische Bund auf Grund der Erfolge des Kaisers und seiner Truppen in Süddeutschland auseinanderzufallen. Von Bremen verlangte der Kaiser Unterwerfung und Gehorsam und die Zahlung einer Buße von 100.000 Gulden. Die Forderung wurde im Mai 1548 auf dem Reichstag von Augsburg wiederholt und verschärft. Beide Male lehnte der Rat ab, und nun drohte der Stadt, die sich auch offen gegen das "Augsburger Interim" und die damit verbundene Rückkehr zur katholischen Kirche wandte, die Reichsacht. Bremen blieb bei seiner ablehnenden Haltung, hielt sich verteidigungsbereit und setzte im übrigen auf Zeit. Im Oktober 1550 beklagte sich der Kaiser auf dem Reichstag zu Augsburg erneut über das halsstarrige Bremen und erhöhte seine Bußgeldforderungen. Bremens Gesandte beim Reichstag antworteten zunächst unverbindlich, der Rat entschied sich jedoch unter Bürgermeister Diedrich Vasmer fest zu bleiben und wollten in der Konfessionsfrage keine Konzessionen machen. Im Reich hatte der Kaiser jedoch inzwischen den Höhepunkt seiner Macht überschritten. Schließlich gelang unter Vermittlung der Schwester des Kaisers, Maria, der Regentin der Niederlande, die Aussöhnung mit Karl V. Am 15. September 1554 unterzeichnete der Kaiser zu Arras im heutigen Nordfrankreich die "Aussöhn und Restitutio der Stadt". Zwar mußte Bremen auf die Lehnshoheit über das Harlingerland verzichten, blieb aber ansonsten weitgehend ungeschoren. Und schließlich sicherte der Kaiser "der Statt Bremen sampt deroselben Unterthanen" zu, daß niemand " auch an ihren Freyheiten, Privilegien, Ober- und Gerechtigkeiten, auch alten löblichen Gebräuchen und herkommen gantz keine Verletzung noch verhinderung bringen solle, noch möge, in keine weise".
Als Karl V. am 3. August 1556 zu Gunsten seines Bruders Ferdinand abdankte und am 21. September 1558 in Spanien verstarb, fanden beide Ereignisse wiederum keine Erwähnung in der bremischen Chronistik. In Bremen tobte damals ein heftiger theologischer Streit um die richtige Auslegung der lutherischen Abendsmahlslehre, ein Streit - bekannt als die Hardenbergschen Unruhen - die ganze Aufmerksamkeit der Stadt beanspruchte.
Karl V. war in Bremen schnell vergessen. Achtsam hütete man jedoch seine der Stadt verliehenen Privilegien. Am 26. Juli 1559 bestätigte sie sein Bruder und als Ferdinand I. Nachfolger als Kaiser im Reich. Das gleiche taten auch die Kaiser Mathias und Ferdinand II. Später würden die Privilegien immer wieder eine wichtige Rolle im Streit des Rats mit dem Erzbischof um die Selbständigkeit der Stadt spielen, die am 1. Juni 1646 mit der Erhebung Bremens durch Ferdinand III. zur unmittelbaren freien Reichsstadt endlich erreicht wurde.
Der Bremer Rat verwahrte die Kaiserdiplome Karls V. in den folgenden Jahrhunderten sorgsam im städtischen Archiv. Während des 2. Weltkriegs wurden sie zum Schutz vor Bombenangriffen nach Bernburg an der Saale ausgelagert. Lange galten sie nach Ende des Krieges als verschollen, bis sie 1987 und 1990 im Rahmen der Rückführung kriegsbedingt verlagerten Archivguts aus der damaligen DDR und UdSSR nach Bremen zurückkehrten und nun im Gedenkjahr an die 500. Wiederkehr des Geburtstags Karls V. erstmals wieder seit 1542 -bis auf die noch fehlende Bestätigung der Ratsverfassung vom 15.7.1541 - öffentlich gezeigt werden.