Für schriftliche Auskünfte werden Gebühren dann erhoben, wenn ausführlichere Recherchen in Archivbeständen notwendig sind. Genealogische Recherchen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Die Berechnung erfolgt nach Zeitaufwand und Qualifikation des ausführenden Mitarbeiters.
Stundensätze (Angaben in EUR):
Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf ausführliche Recherchen durch das Archivpersonal.
Papierkopien, die vom Personal des Staatsarchivs angefertigt werden
Gebühr für schwarz-weiße Kopien pro Blatt: 0,75 EUR
Papierkopien, die Benutzer selbstständig an Lesegeräten des Staatsarchivs ausdrucken
Gebühr für Kopien pro Blatt: 0,50 EUR
Scans können, wenn es der Zustand der Archivalie zulässt, durch die Benutzer auch selbst an unserem SB-Scanner angefertigt werden. Ein USB-Stick sollte mitgebracht werden, kann aber auch in der Benutzerberatung erworben werden.
Gebühr pro SB-Scan: 0,20 EUR.
Für die Herstellung digitaler Scans/Fotos durch das Personal des Staatsarchivs werden folgende Gebühren pro Aufnahme berechnet (Angaben in EUR):
Auflichtscan (200 dpi) | 1,50 |
Flachbettscan (ungebundenes Archivgut bis DIN A 4) | 3,00 |
Flachbettscan vom Fotonegativ oder Dia | 5,00 |
Digitalfoto (Archivgut bis DIN A 3) | 10,00 |
Großformatdigitalisat (Archivgut bis DIN A 0, auch 3-D-Objekte) | 13,00 |